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Erlaubt ist, was den Richtigen trifft

Die Macht der Schadenfreude: In den vergangenen Tagen sind zwei Urteile gegen die Hooliganszene ergangen, die für großen Aufruhr gesorgt hätten, wenn sie sich gegen Linke gewandt hätten. So aber blieben sie weitgehend unkommentiert.

Am 18. Januar ist eine Demonstration der »Hooligans gegen Salafisten« abgesagt worden, wenige Tage später befand der Karlsruher Bundesgerichtshof, es sei künftig rechtens, Menschen allein aufgrund der Mitgliedschaft in einer Hooligan-Gruppierung mit bis zu fünf Jahren Haft zu belegen. Hooligan-Gruppen können nämlich seit ein paar Tagen als kriminelle Vereinigungen angesehen werden. Zur Erinneru...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959829.erlaubt-ist-was-den-richtigen-trifft.html

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