BGH: Kinder haben Recht auf Vaterschaftsauskunft

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Karlsruhe. Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. »Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich«, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Wenn Eltern diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter geltend machen, setze dies voraus, dass sie die Auskunft für die Information des Kindes verlangen. Auch müssten die Interessen den Kindes schwerer wiegen als die des Samenspenders. dpa/nd

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