Neues Gesetz für den Verfassungsschutz

Referentenentwurf bestätigt: V-Leute dürfen weiter Straftaten verüben

Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will ein überarbeitetes Verfassungsschutzgesetz noch in diesem Monat ins Kabinett einbringen. Seit Anfang der Woche liegt ein entsprechender Entwurf vor, »der noch nicht abschließend abgestimmt ist«, wie es heißt. Nach diversen Skandalen insbesondere im Zusammenhang mit der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) waren neue gesetzliche Regelungen für die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes, vor allem für die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), gefordert worden.

Im Mittelpunkt des 66-seitigen Gesetzesentwurfes, der »nd” vorliegt”, stehen eine verbesserte Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund mit den Ländern und den Polizeibehörden, eine erweiterte Kontrolle des Bundesamts sowie verbesserte Regelungen zum Informationsaustausch und eine Stärkung der Analysefähigkeit auch durch IT-Nutzung. Der Einsatz von V-Leuten, bisher lediglich durch Dienstvor...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.