Zum Verbrechen getrieben

Straftäter dürfen auch dann verurteilt werden, wenn Ermittler sie zur Tat angestiftet haben

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Darf jemand verurteilt werden, der von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zu der Tat getrieben wurde? Ja, meint das Bundesverfassungsgericht und bestätigt damit eine fragwürdige Rechtspraxis.

Seit dem 11. September 2001 versuchen die US-Behörden verstärkt, Tätigkeitsnachweise in Sachen Terrorbekämpfung zur erbringen. Da man aber richtigen Attentätern nur selten auf die Spur kommt, basteln sich die Behörden welche. Vor allem das FBI geht hier nach einem immer gleichen Schema vor: Man sucht sich einen jungen Muslim, der im Netz oder der Moschee durch den einen oder anderen radikalen Kommentar aufgefallen ist. Dieser junge Mann wird dann von verdeckten Ermittlern oder V-Leuten angesprochen und entsprechend bearbeitet. Bei der Ausarbeitung von Terrorplänen ist man gern behilflich. Schließlich verspricht man ihm Sprengstoff und Waffen. Spätestens wenn diese dann übergeben werden sollen, wird der potenzielle Attentäter öffentlichkeitswirksam verhaftet und verurteilt.

»Sting Operation« nennt man diese fragwürdige Praxis in den USA. Auch ein kalifornischer Umweltaktivist wurde zu einer fast 20-jährigen Haftstrafe verurteil...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.