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Schätzungen bei Nebenkosten erlaubt
Warmwasser- und Heizkosten
In der Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung kann der Verbrauch an Heizung und Warmwasser geschätzt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/962031.schaetzungen-bei-nebenkosten-erlaubt.html
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