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Regelsatz zu niedrig für Stromkosten
Hartz-IV-Bezieher zahlen aus eigener Tasche drauf
Die Hartz-IV-Regelsätze reichen einer Analyse zufolge bei weitem nicht aus, um die Stromkosten zu decken. Durchschnittlich 116 Euro müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II dafür im Jahr zusätzlich aus eigener Tasche aufbringen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/962087.regelsatz-zu-niedrig-fuer-stromkosten.html
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