Was ist beim Einkauf erlaubt und was ist verboten?

Regeln im Supermarkt

Darf ich die Weintrauben probieren, bevor ich sie kaufe? Muss ich die Ware bezahlen, wenn sie mir vor der Kasse herunterfällt und kaputt geht? Ein Einkauf im Supermarkt kann durchaus einige Fragen aufwerfen. Was gilt zum Beispiel für Magazine: Ist (Probe)-Lesen erlaubt? Und wer haftet, wenn sich der Käufer an kaputter Ware verletzt?

Antwort darauf gibt die Juristin Michaele Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:

Probieren erlaubt?

An der Obst- und Gemüsetheke greifen viele Kunden gern zu und probieren beispielsweise von den Weintrauben - schließlich darf der Kunde die Ware doch prüfen oder?

Generell gilt: Bis der Kunde an der Kasse seinen Einkauf bezahlt, gehört die Ware im Einkaufswagen dem Händler. Das bedeutet: Eine Ware anzufassen, ist erlaubt, beispielsweise um bei einer losen Tomate zu prüfen, ob sie matschig ist. Doch eine Traube oder Beere zu essen, ist rein rechtlich ein Dieb...


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