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Bei Zweifel am Geschlecht ...

Bewerbungsfall: Diskriminierung oder nicht?

Nur weil ein potenzieller Arbeitgeber Zweifel am Geschlecht eines Bewerbers äußert und einen anderen Bewerber bevorzugt, liegt noch keine Diskriminierung vor.

Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 9. April 2014 (Az. 7 Sa 501/13).Vermittelt durch eine Leiharbeitsfirma bewarb sich die spätere Klägerin bei einem Designerschmuckbetrieb als Kommissioniererin. Unter anderem hatte sie ein Gespräch mit dem Logistikleiter. Als ihre Bewerbung erfolglos blieb, klagte sie auf Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts und ber...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/962767.bei-zweifel-am-geschlecht.html

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