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Künftig gilt das Wohnsitzprinzip

Ab 17. August 2015 neue EU-Erbrechtsverordnung

Wir sind ein deutsches Ehepaar, das seinen Ruhestand in Italien verbringt. Unsere Vermögensnachfolge haben wir schon vor Jahren in Deutschland im Berliner Testament geregelt. Nun soll es eine neue EU-Erbrechtsverordnung geben. Müssen wir jetzt unser Berliner Testament ändern?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/963515.kuenftig-gilt-das-wohnsitzprinzip.html

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