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Neu: Bis zu sechs Wochen Auszeit
Leserfrage zur Verhinderungspflege
Können Sie mir Auskunft geben, wie die aktuellen Regelungen für die Verhinderungspflege sind? Hartmut H., Berlin Verhinderungspflege - das bedeute, eine Auszeit bei der Pflege eines Angehörigen zu Hause zu nehmen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn man selbst für die Pflege vorübergehend nicht zur Verfügung steht, sei es wegen eines Urlaubs oder einer Kur. Seit dem 1. Janu...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/963523.neu-bis-zu-sechs-wochen-auszeit.html
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