Urteil nach Angriff mit Messer am Alexanderplatz

Landgericht verurteilt 19-Jährigen zu rund acht Jahren Haft

  • Lesedauer: 2 Min.
Ein junger Mann wird mitten in Berlin am helllichten Tag erstochen. Nun wurde der Angreifer verurteilt. Der damals 18-Jährige stand unter Drogen, als er zustach.

Der Angreifer rammte dem Bademeister am Alexanderplatz eine lange Klinge in die Herzgegend. Der 30-Jährige verblutete. Rund ein halbes Jahr nach der tödlichen Attacke hat das Landgericht den Messerstecher zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der 19-Jährige sei des Totschlags schuldig, entschied das Gericht am Montag. Sein Opfer kannte er nicht.

Es sei eine Tat ohne erkennbaren Anlass, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Nowak. Der Fall zeige, »welche schweren Folgen es haben kann, wenn junge Männer mit Messern unterwegs sind, unter Drogen stehen und eine niedrige Reizschwelle haben«. Vor dem Stich am Nachmittag des 24. August 2014 habe das Opfer einen Streit schlichten wollen, den der Jugendliche mit einer ihm fremden Frau gesucht hatte. Als deren Begleiter wollte der Bademeister deeskalieren.

Das Gericht sprach im Urteil von einer »Spontantat mit bedingtem Tötungsvorsatz«. Das Tatmotiv sei unklar geblieben. Der Angeklagte habe sich möglicherweise gedemütigt gefühlt. Weil er nächtelang nicht geschlafen und Drogen konsumiert hatte, habe der 19-Jährige die »tatsächliche Situation nicht richtig reflektiert«. Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Rund um den Alexanderplatz kommt es immer wieder zu brutaler Gewalt. 2012 wurde in der Nähe des Platzes im Stadtzentrum Jonny K. niedergeprügelt. Der 20-Jährige starb kurz danach. Das hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Anders als die Staatsanwaltschaft sahen die Richter keine Heimtücke. Ein bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sei nicht festgestellt worden, hieß es. Die Anklage hatte neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt. Man werde Rechtsmittel prüfen, sagte ein Anklage-Vertreter. Die Verteidigerin des 19-Jährigen, der teilgeständig war, hatte auf maximal sechs Jahre Haft plädiert.

Für die Familie des Getöteten sagte Anwalt Roland Weber, die Tat sei Ergebnis einer langen Fehlentwicklung. Der vorbestrafte 19-Jährige sei jahrelang vom Jugendamt betreut worden. »Wenn deutlich früher klare Zeichen gesetzt worden wären, wäre es nicht so weit gekommen.« dpa

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