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8,90 Euro Mindestlohn für öffentliche Aufträge gilt

Mainz. Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz von 8,90 Euro pro Stunde gilt trotz des neuen flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro weiter. Das stellte die Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz klar, berichtete das Wirtschaftsministerium am Dienstag in Mainz. Das Land könne weiter von Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen ein solches Mindestentgelt verlangen. Der...

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