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Prozess zum Palast der Republik

Das Oberverwaltungsgericht verhandelt am 23. April die Klage gegen 4,3 Millionen Euro Sondernutzungsgebühr für die Abrissbaustelle.

Der Palast der Republik ist längst abgerissen. Damit befassen muss sich nun aber noch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Denn von 2007 bis 2009 wurde der Berliner Schlossplatz zur Einrichtung der Baustelle belegt. Dafür verlangte das Bezirksamt Mitte eine Sondernutzungsgebühr von 4,3 Millionen Euro. Am 23. April verhandelt das OVG die Klage dagegen. Außerdem muss das OVG...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964041.prozess-zum-palast-der-republik.html

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