Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kritik an Mediengesetz

Schweriner Landtag erlaubt Wahlwerbung im Privatfunk

Trotz scharfer Kritik von Journalistenverbänden hat sich der Nordosten ein neues Mediengesetz gegeben. Flüchtlingsrat und Kinderschutzbund dürfen nicht in den Landesmedienausschuss.

Schwerin. Private Rundfunksender in Mecklenburg-Vorpommern können wieder Wahlwerbung von Parteien ausstrahlen. Unter anderem dies sieht das neue Landesrundfunkgesetz vor, das der Landtag nun verabschiedet hat. Dies sei seit zehn Jahren nicht möglich gewesen, so der CDU-Abgeordnete Wolfgang Ringguth. Das Gesetz wurde mit der rot-schwarzen Koalition verabschiedet. Die LINKE scheiterte mit einem Vors...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964601.kritik-an-mediengesetz.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.