WLAN-Ausbau: Mehr Rechtsunsicherheit statt mehr Internet

Bundesregierung verschlimmbessert Störerhaftung

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Wer in Deutschland freies Internet anbietet, haftet für das Surfverhalten seiner User. Die Bundesregierung will das mit einem neuen Gesetz ändern. Und macht - nach Meinung von Opposition und Experten - alles noch schlimmer.

Eigentlich könnte es so einfach mit dem kabellosen Internetzugang: Ein Café-Betreiber, ein Rathaus oder Die Bahn stellt ein kleines Gerät auf - einen sogenannten WLAN-Router. Wer mit seinem Smartphone oder Laptop vorbeikommt, loggt sich ein und surft los. Fertig. In vielen Ländern ist dies längst die so simple wie gängige Praxis. Hierzulande hatte die Sache allerdings bisher einen Haken: In Deutschland haftet der WLAN-Anbieter (also zum Beispiel der Café-Betreiber) dafür, was der Nutzer im Netz anstellt (zum Beispiel illegal Filme herunterladen). »Störerhaftung« nennt sich das und ist der Grund dafür, dass es in Deutschland vergleichsweise schwer ist, in Einkaufszentren oder auf Flughäfen online zu gehen.

Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und deshalb am Donnerstag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem man der Verbreitung von kabellosen Internetzugängen »einen Schub« geben will. »Deutschland fährt bei der Verbreitung...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.