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Entzug erst bei Erziehungsversagen

Sorgerecht

Das Sorgerecht darf Eltern nur dann gegen ihren Willen entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Lediglich die Herkunft aus einem afrikanischen Land und ein anderes Verständnis von Erziehung reichen hierfür nicht aus.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964979.entzug-erst-bei-erziehungsversagen.html

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