Arglistige Täuschung nicht beweisbar

Eigentumswohnung

Eigentumswohnung überteu- ert? Der Käufer konnte eine arglistige Täuschung der kreditgebenden Bank nicht beweisen und hatte Probleme.

Herr T. kaufte im Herbst 1999 eine Eigentumswohnung in einem sanierten Altbau: 273 900 DM für knapp 60 Quadratmeter. Bei der Bank A. nahm er dafür Kredit auf. Kauf und Darlehen vermittelte die Firma X, die mit der Bank kooperierte.

Ein Berater hatte dem Käufer erklärt, es handle sich um ein risikoloses, steuersparendes An- lagengeschäft. Nach zehn Jahren könne Herr T. die Immobilie mit 80 000 DM Gewinn weiterverkaufen. Zwischenzeitlich trage sich die Kapitalanlage durch Miete und Steuerersparnis von selbst. Zehn Jahre später stand man vor Gericht.

T. warf der Bank vor, ihn arglistig getäuscht zu haben. Die Immobilie sei höchstens 59 000 Euro wert. Verkaufen könne er sie nicht. Alle Angaben des Beraters seien evident falsch gewesen. ...


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