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Der Vermieter bediente sich - rechtswidrig
Mietkaution
Das Vorgehen eines Vermieters widerspricht dem Treuhandcharakter einer Mietkaution, vereinbart er mit dem Mieter, während des laufenden Mietverhältnisses diese zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964987.der-vermieter-bediente-sich-rechtswidrig.html
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