Wand- und Bodenschmuck als Streitobjekt

Mietrecht: Fliesen in der Mietwohnung

Fliesen sind ein höchst vielseitiger Bodenbelag in Haus und Garten. Doch auch hier kommt es immer wieder zu Schäden - und oft zum Streit.

Passieren kann viel, sei es, dass die Oberflächen gleich nach dem Verlegen feine Kratzspuren aufweisen, sei es, dass ein Mieter gegen den Willen des Eigentümers diverse Fliesen angebohrt hat. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Streitfälle vor.

Ein Dübelloch mehr?

14 Dübellöcher in einer Küche sind durchaus noch im Bereich des Üblichen - zumindest dann, wenn keine Arbeitsplatte vorhanden war und der Mieter diese selbst anbringen musste. Das gehört nach Überzeugung des Amtsgerichts Rheinbach (Az. 3 C 199/04) zum gewöhnlichen Mietgebrauch. Der Eigentümer müsse sich abfinden, dass sich wegen der besonderen räumlichen Situation einige der Löcher in Fliesenmitte befinden.

Bohren in die Fugen

Grundsätzlich sollte sich ein Mieter schon bemühen, Bohrlöcher nur in den Fugen anzubringen. Denn dort richten sie weit geringeren Schaden an.

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az. 4 C 64/12) ...


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