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BGH stärkt Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern bei geforderten Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen erheblich gestärkt. Wenn Vermieter eine Wohnung unrenoviert an Mieter übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig, heißt es in einem von drei am Mittwoch verkündeten Urteilen. Mieter müssen in diesen Fällen weder während der Mietzeit noc...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/965299.bgh-staerkt-mieterrechte-bei-schoenheitsreparaturen.html

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