Potenziell emanzipatorisch

Über das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts

Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das Kopftuchverbot für Pädagoginnen in Nordrhein-Westfalen zu kippen, wurde kontrovers diskutiert. Kann von Lehrerinnen und Lehrern verlangt werden, während der Arbeit einen »Bekenntnismarker« wie Kopftuch oder Kippa abzulegen? Kann also das Grundrecht auf Glaubensfreiheit eingeschränkt werden, um das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit der Schüler, das Erziehungsrecht der Eltern und die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität zu wahren?

Durchaus, und zwar auf der Basis einer die Rechtsgüter sorgsam abwägenden Gesetzgebung, argumentierte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2003. Diese Einschätzung hat weiterhin Gültigkeit - das Gericht verwies in seinem neuen Beschluss allerdings auf unzulängliche gesetzliche Grundlagen. Eine verfassungskonforme Regelung dieses ambivalenten Spannungsverhältnisses steht also weiter aus...


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