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Aussteigender Fahrgast haftet teilweise

Verkehrsrecht

Beim Zusammenstoß mit einem aus einem Bus aussteigenden Fahrgast trifft den Radfahrer der Großteil der Schuld. Denn er ist es, der den haltenden Bus vorsichtig umfahren muss. Aber auch der Fahrgast haftet teilweise.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/965791.aussteigender-fahrgast-haftet-teilweise.html

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