Arbeitgeber muss nicht über Steuer aufklären

Minijobs

Arbeitgeber müssen Minijobber nicht über Nachteile bei der Besteuerung ihres Einkommens aufklären.

Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor, das am 14. Januar 2015 (Az. 8 AZR 817/13) veröffentlicht wurde.

Demnach kann ein geringfügig Beschäftigter keinen Schadenersatz für entgangene Steuervorteile verlangen, wenn der Arbeitgeber dessen Einkünfte per Lohnsteuerkarte und nicht pauschal abrechnet.

Im konkreten Fall hatte die aus dem Raum Mannheim stammende Klägerin 2010 für einen gemeinnützigen Verein zur Förderung geistig behinderter Menschen als Betreuerin gearbe...


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