Vom Sterben eines Denkmals

Auch ursprünglich geschützte Gebäude können abgerissen werden - ein Beispiel in Bernburg

  • Ann-Christin Schneider, Bernburg
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Denkmäler haben meist eine größere Bedeutung zumindest für für ihre Region. Trotzdem können sie abgerissen werden. Dafür muss es aber triftige Gründe geben - ein Bericht aus Sachsen-Anhalt.

Es ist ein Ort mit Geschichte: Wann immer der Herzog von Anhalt-Bernburg und andere hohe Persönlichkeiten im 19. Jahrhundert mit der Eisenbahn von Bernburg nach Köthen (Sachsen-Anhalt) reisen wollten, wurden sie im heute sogenannten Makarenko-Haus empfangen. Doch von der einstigen klassizistischen Pracht des im Jahr 1846 erbauten Bernburger Bahnhofsgebäudes ist nicht mehr viel zu sehen, lange schon steht es leer. Es wird gerade abgerissen.

Damit teilt es das Schicksal einer Reihe von denkmalgeschützten Bauten in Sachsen-Anhalt. 72 Mal wurden 2014 nach Angaben des Landesverwaltungsamtes Anträge auf Abriss denkmalgeschützter Gebäude gestellt. Immerhin: 2007 waren es noch doppelt so viele Abrissanträge. Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes ist der Abriss legitim. Die Hürden für einen solchen Schritt sind aber hoch.

Geprüft wird ein entsprechender Antrag durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (LDA) in Halle....


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