Gericht: Amt muss keinen Kabelanschluss zahlen

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Kassel. Arme Menschen müssen ihren Kabelanschluss in der Regel selbst von der Sozialhilfe bezahlen - auch wenn sie auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht am Dienstag klargestellt. Eine in der Türkei geborene Frau hatte geklagt, weil das Sozialamt die Kosten für den Kabelanschluss und das türkische Programm nicht übernehmen wollte. Eine Erhöhung des Satzes sei aber nicht gerechtfertigt, entschieden die obersten deutschen Sozialrichter und wiesen die Revision zurück. Die Frau hatte argumentiert, da sie kein Deutsch spreche, ermögliche ihr nur ein Kabelanschluss mit türkischen Programmen eine Grundversorgung mit Informationen. Im Regelsatz sind etwa 130 Euro für gesellschaftliche und soziale Aktivitäten enthalten. Der Kabelanschluss kostete rund 24 Euro. dpa/nd

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