Türken verlieren Aufenthaltsprivileg

Bundesverwaltungsgericht: Durch längere Abwesenheit wird Integrationszusammenhang in Deutschland zerrissen

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Türken sind ab sofort gleichgestellt mit Menschen aus Ländern, die nicht zur EU gehören: Wenn sie die Bundesrepublik länger als ein Jahr verlassen, verlieren sie ihre Aufenthaltserlaubnis.

Der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts erklärte am Mittwoch in Leipzig die bisherige Bevorzugung von Türken für unrechtmäßig. (Az.: 1 C 19.14). Im Vergleich zu Menschen aus Ländern der EU gelten für sie von nun an strengere Voraussetzungen: Innerhalb der EU erlischt der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis eines Staates gemäß der Unionsbürgerrichtlinie erst dann, wann das Land länger als zwei Jahre verlassen worden ist.

Die höchstrichterliche Entscheidung zu türkischen Staatsangehörigen war nötig geworden, weil zuvor offen war, wie sich bestimmte Vereinbarungen zwischen Türkei und EU auf das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik auswirken. Zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde im September 1980 ein Assoziierungsabkommen vereinbart.

Unter Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2011 sagte der Vorsitzende Richter des ersten Senats, Uwe-Dietmar Berlit, dass das Assoziationsabkommen mi...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.