Haftung nach grundlosem Bremsen

Verkehrsrecht

Üblicherweise haftet derjenige, der auf ein anderes Fahrzeug hinten auffährt. Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug so beherrschen, dass er jederzeit bremsen kann. Bremst allerdings der vordere Fahrer grundlos stark ab, haftet er zu 30 Prozent mit.

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 19. Februar 2014 (Az. 345 C 22960/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der verhandelte Fall: Ein Mann war mit dem Auto seiner Frau in München unterwegs. Plötzlich bremste die Fahrerin des Wagens vor ihm unvermittelt stark ab. Der Mann fuhr hinten auf das vordere Fahrzeug auf. An dem vorderen Wagen entstand ein Schaden von rund 4000 Euro.

Die Versicherung des Vordermanns zahlte ein Drittel (1300 Euro) des Schadens. Die Klägerin, die Frau des hinteren Fahrers, forderte jedoch den Ersatz des gesamten Schadens.

Das Urteil: Die Klage war erfolglos. Über den bereits gezahlten Schadenersatz hinaus erhielt die Klägerin keinen weiteren Betrag.

Grundsätzlich sei zwar derjenige, der auffährt, nach allem Anschein für den Unfall verantwortlich. Entweder habe der Fahrer dann nicht den nötigen Sicherhei...


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