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Nur einvernehmlich kündigen
Hausratversicherung
Hatten Ehegatten für eine gemeinsame Wohnung eine Hausratversicherung, darf ein Ehegatte diese nur im Einvernehmen mit dem Partner kündigen oder auf eine andere Wohnung umschreiben.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/966583.nur-einvernehmlich-kuendigen.html
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