Können Rentner Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Bundesfinanzhof prüft weitere steuerliche Streitfälle

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat sich erneut mit dem häuslichen Arbeitszimmer beschäftigt - für Rentner.

Danach können auch Rentner die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in bestimmten Fällen in voller Höhe von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie neben ihrer Rente oder Pension zusätzliche Arbeitseinkünfte haben und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.

Mit dem am 24. Februar 2015 veröffentlichten Urteil (Az. VIII R 3/12) gab der BFH einem pensionierten Ingenieur Recht, der als Gutachter arbeitete und die Kosten für sein Arbeitszimmer im Keller seines Hauses in Höhe von gut 2240 Euro von der Steuer absetzen wollte. Das Finanzamt wollte den Abzug auf 1250 Euro begrenzen. Das Finanzgericht sowie der BFH sahen das Arbeitszimmer aber als voll abzugsfähig an. Auch an dem Raum im Keller störten sich die Richter nicht, da dieser mit Fenstern ausgestattet und wohnlich eingerichtet ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.