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Ohne vorherige Abmahnung kann der Surfer nicht gekündigt werden
Private Internetnutzung während der Arbeitszeit
Wer während der Arbeitszeit privat im Internet surft, dem darf ohne eine vorherige Abmahnung nicht fristlos gekündigt werden. Auch wenn das betriebliche Handbuch das private Surfen ausdrücklich verbietet.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/966601.ohne-vorherige-abmahnung-kann-der-surfer-nicht-gekuendigt-werden.html
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