Rente mit 60 für Sachsens Abgeordnete

Plan der CDU/SPD-Koalition in Dresden in der Kritik

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Dresden. Steuerzahlerbund und DGB haben Änderungen an der geplanten Erhöhung der Abgeordnetenbezüge in Sachsen gefordert. Zusätzlich 1000 Euro monatlich bei der steuerfreien Aufwandsentschädigung seien angesichts der herrschenden Preisstabilität nicht zu vermitteln, sagte der Präsident des sächsischen Bundes der Steuerzahler, Thomas Meyer, am Mittwoch im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages. »Dieses Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt ist meines Erachtens ein falsches Signal.«

Sachsens stellvertretender DGB-Chef Markus Schlimbach kritisierte die von der Regierungskoalition aus CDU und SPD geplante Absenkung des Renteneintrittsalters für Landtagsabgeordnete. Er erinnerte daran, dass es bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren für »Normalbürger« vor allem seitens der CDU Widerstand gegeben habe. Hier entstehe der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen werde.

Geplant ist unter anderem, mit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Parlamentarier um monatlich 1000 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen Abgeordnete mit einer Parlamentszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren für jedes weitere Jahr im Landtag je ein Jahr früher in den Ruhestand gehen können, frühestens jedoch mit 60.

Meyer rechnete vor, dass für einen »normalen Steuerbürger« ein Brutto-Monatseinkommen von bis zu 12 287 Euro notwendig wäre, um auf den Netto-Betrag eines sächsischen Abgeordneten nach Erhöhung der Bezüge zu kommen. Neben der Aufwandspauschale sollen auch die Mitarbeiterpauschale, die Erstattung von Büroausstattungskosten und das Besucherbudget erhöht werden. Aus letzterem können Abgeordnete den Besuch von Bürgern im Landtag finanzieren.

Grüne und LLINKE warfen den Regierungsfraktionen eine »Diätenerhöhung durch die Hintertür« vor. Die LINKE meldete auch rechtliche Bedenken an und monierte, dass die Koalition die umstrittenen Änderungen am Abgeordnetengesetz mit dem Haushalt »durchwinken« wolle. Auch die Anhörung der Sachverständigen habe seine Zweifel nicht ausgeräumt, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Klaus Bartl. Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann. dpa/nd

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