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Beitrag verfassungsgemäß

Rundfunkbeitrag

Wer eine Wohnung hat, muss für Radio- und TV-Empfang zahlen. Diese Regel sei ungerecht, sagen Fernsehverweigerer und sahen darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Damit aber scheiterten sie vor Gericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/967097.beitrag-verfassungsgemaess.html

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