Etliche veränderte Regelungen beachten

Tipps zur Einkommensteuererklärung 2014

Im nd-ratgeber Nr. 1193 vom 11. März 2015 haben wir an dieser Stelle über die Einkommensteuerklärung 2014 informiert. Weitere Steuertipps gibt nachfolgend die Steuerberaterkammer Berlin.

1. Abgabefrist verlängert

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2014 an das Finanzamt hat sich in diesem Jahr um einen Tag verlängert: Statt wie üblich bis zum 31. Mai haben steuerpflichtige Personen in diesem Jahr bis zum 1. Juni 2015 Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2015.

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit besteht grundsätzlich die Pflicht, die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Für Fälle, die nicht unter die Verpflichtung fallen, ist ebenfalls eine elektronische Übermittlung möglich.

Aber unabhängig davon, ob die herkömmliche Papierform oder die elektronische Übertragung gewählt wird, sind für 2014 wieder Neuerungen gegenüber dem Vorjahr zu beachten. Einige ausgewählte sind nachfolgend aufgeführt.

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