Verhandlung wegen falscher Brustimplantate

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Kassel. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag über Schadenersatzforderungen gegen den TÜV Rheinland wegen fehlerhafter französischer Brustimplantate mit Industriesilikon. Für mehrere Tausend Frauen in Deutschland ist das die letzte Hoffnung auf Entschädigung. In der Vorinstanz war die Klage ohne Erfolg geblieben. Der französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem normalem Silikon befüllt. Mehrere Hunderttausend Frauen weltweit ließen sich die Implantate einsetzen - nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen waren es in Europa etwa 300.000, in Deutschland nach Schätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rund 6.000 Frauen. Als sich Berichte über geplatzte oder undichte Silikonkissen häuften, empfahl das BfArM betroffenen Frauen Anfang 2012, die Implantate entfernen zu lassen. PIP ist längst insolvent und war nur gegen Schadensfälle in Frankreich versichert. Klagen gegen den TÜV Rheinland, der das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, waren abgewiesen worden, wogegen eine Frau Revision eingelegt hatte. AFP/nd

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