Baumwart nach Tod von Radfahrer freigesprochen
Potsdam. Nach dem Tod eines Radfahrers durch einen herabstürzenden Ast ist ein Baumwart freigesprochen worden. Nach Überzeugung des Amtsgerichts Potsdam hat der 45-Jährige seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Das Opfer war im Mai 2014 von dem Ast am Kopf getroffen worden. Dem Mitarbeiter der Straßenmeisterei wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen, da er im Januar 2014 festgestellt habe, dass ein Spitzahorn an einer Straße in Stahnsdorf weitgehend abgestorben war und er trotzdem keinen dringenden Auftrag zur Fällung oder Sicherung erteilt habe. Nach Anhörung von Zeugen beantragte aber auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. dpa/nd
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