Nicht jeden Preis hinnehmen
Schlüsseldienste
Wie man sich gegen unseriös arbeitende Schlüsseldienste wehren kann, darüber klärt die Deutsche Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) auf.
Schlüsseldienste dürfen nicht jeden beliebig hohen Preis von ihren Kunden einfordern. »Solange am Telefon kein Festpreis vereinbart wurde, gilt automatisch der ortsübliche Preis als vereinbart und angemessen«, sagt Rechtsanwalt Harald Rotter, Experte der Deutschen Anwaltauskunft.
Was ortsüblich sei, könne zum Beispiel bei der Handwerkskammer erfragt werden. Er rate aber auch, selbst die Preise verschiedener Schlüsseldienste zu vergleichen.
Übersteigen die Preise das ortsübliche Maß deutlich, könnte es sich um Wucher handeln. In einem solchen Fall wäre der Vertrag mit dem Schlüsseldienst unwirksam. Die Rechnung müsste dann nicht bezahlt werden beziehungsweise allenfalls in Höhe des berechtigten Rechnungsbetrages.
»Wucher ist vor Gericht allerdings wahnsinnig schwer nachzuweisen«, so Rotter. Überhaupt sei es schwierig, einen bereits beglichenen Betrag zurückzufordern. Erst recht, wenn man bereits während der Arbeit des Monteurs ahnte, dass dessen Preis zu hoch angesetzt ist. Vor Gericht stünden die Chancen schlecht, sagt der Rechtsanwalt. »Eine ungerechtfertigte Bereicherung kann man nicht zurückfordern, wenn man darum wusste.«
Rotter rät deshalb, das auf der Rechnung des Schlüsseldienstes zu notieren: Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung. Das könnte vor Gericht von großem Wert sein. »Sicherheitshalber sollte man außerdem«, so der Rechtsanwalt, »wenn irgend möglich, einen Zeugen hinzuziehen.« nd
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