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Letztes Wort des BGH: Ansprüche verjährt

Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)

Es wurde heftig diskutiert, ob Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) verjähren können und zum Ende des Jahres 2011 Verjährung eintritt, wenn sie bis dahin nicht verjährungshemmend geltend gemacht wurden.

Mehrheitlich, auch durch den Unterzeichner, wurde geraten, verjährungshemmende Aktivitäten zu entfalten, insbesondere Klage beim Gericht zu erheben, um die Sicherung noch bestehender und noch nicht durchgesetzter Ansprüche nach dem SachenRBerG zu sichern. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. November 2014 (Az. V ZR 32/14) in einem Fall aus dem Land Brandenburg entschieden, dass Ber...

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