Maasvoll grundrechtswidrig

Bundesjustizminister stellt Plan für neue Vorratsdatenspeicherung vor

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Raider heißt jetzt Twix, Cat Stevens nennt sich Yusuf Islam und die Vorratsdatenspeicherung wird zur Höchstspeicherfrist.

»Vorratsdatenspeicherung lehne ich entschieden ab. Sie verstößt gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz. Kein deutsches Gesetz und keine EU-Richtlinie!« Dies versprach Heiko Maas noch Mitte Dezember auf Twitter. Wie gut, dass das, was der Bundesjustizminister am Mittwoch in Berlin vorstellte, sich nicht »Vorratsdatenspeicherung«, sondern »Höchstspeicherfrist« nennt. Da hören die Unterschiede aber fast schon auf. Denn die »Leitlinien«, die noch zur Gesetzesinitiative werden müssen, sehen in etwa dasselbe vor wie jene Überwachungspraxis, die im Jahr 2010 noch vom höchsten deutschen Gericht für verfassungswidrig erklärt wurde. IP-Adressen von Computern, Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Standortdaten bei Handys - all das sollen Telekommunikationsanbieter in Zukunft speichern müssen. Ansatzlos, das heißt ohne konkreten Verdacht gegenüber den Überwachten, den Bürgern.

»Diese Leitlinien sind ein ausgewogener Mittelweg«, kommenti...


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