Geheimdienst muss nachgeben

Ein bisschen mehr Rechtssicherheit für Palästinenser im Westjordanland

  • Oliver Eberhardt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

In den von Israel kontrollierten Gebieten im Westjordanland gilt ab sofort das zivile israelische Strafrecht. Angeklagte genießen damit mehr Rechte - mit Ausnahmen.

Der Wechsel kam überraschend: Von einem Tag auf den anderen war in den Anklageschriften der israelischen Militärstaatsanwälte gegen Palästinenser plötzlich von »Vorsatz«, »Fahrlässigkeit« oder Beihilfe die Rede. Anwälte, die ihre Mandanten auf ein langes Verfahren und Monate der Untersuchungshaft vorbereitet hatten, erlebten, wie Richter die Angeklagten von einer Minute auf die andere nach Hause schickten, weil sich der Schin Beth, Israels Inlandsgeheimdienst, weigerte, Beweise vorzulegen - »aus Sicherheitsgründen«.

Vor den israelischen Militärgerichten in den besetzten Gebieten gilt nun das zivile israelische Strafrecht. Und das stellt hohe Anforderungen an die Beweislast. Außerdem wird zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit differenziert; Kinder unter zwölf Jahren gelten als strafunmündig - Dinge, die bislang vor der israelischen Gerichtsbarkeit in den besetzten Gebieten außerhalb der israelischen Siedlungen und den palästinens...


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