Ohne Anspruch?

Erbschaft

Wer seinen schwerstkranken Ehepartner zu töten versucht, kann seine Erbberechtigung verlieren.

Das hat der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 400/14) im Falle einer an Alzheimer erkranken Frau entschieden, deren Mann versucht hat, sie umzubringen. Der Mann war von seinem Sohn verklagt worden. Die Kranke litt seit 1997 an Alzheimer und lag seit 2002 mit einer Magensonde im Pf...


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