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Nachlass für bebaute Grundstücke

Erbschaftsteuer

Wer erbt, muss gemäß geltender Rechtslage Erbschaftsteuer zahlen, sofern der Wert des Erbes bestimmte Freigrenzen übersteigt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/968549.nachlass-fuer-bebaute-grundstuecke.html

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