Nach dem Tod eines Mieters

Mietrecht

Auch mit dem Tod des Mieters erlischt das Mietverhältnis nicht automatisch. Es wird von anderen Personen fortgesetzt oder muss beendet werden.

Dabei wird grundsätzlich unterschieden, ob der Verstorbene alleine oder mit anderen zusammen in der Wohnung lebte, so der Mieterverein Dresden (mvd).

Wenn nur der Verstorbene den Mietvertrag unterschrieben hatte, sind die Familienangehörigen »eintrittsberechtigt«. Sie können den Mietvertrag einfach übernehmen. Wollen sie darauf verzichten, müssen sie dies ...


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