Keine entstellende Wirkung

Ein 76-Jähriger klagt erfolglos gegen seinen Krankenkasse, die keine Perücke bezahlen will

  • Timo Lindemann
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Seit Jahrzehnten leidet ein Mann unter seiner krankheitsbedingtenGlatze. Als er Mitte 70 ist, will die Krankenkasse ihm keine Perückemehr bezahlen. Vor Gericht scheiterte der Mann.

Kassel. Kurt H. ist verzweifelt. »Die Leute gucken und sagen: Da kommt der mit der Glatze. - Ich verkrafte das nervlich nicht«, sagt der 76-Jährige aus Contwig in Rheinland-Pfalz. Seit 32 Jahren leidet er an vollständiger Haarlosigkeit - kein Bart, keine Wimpern, keine Augenbrauen. Bis 2011 hat die Krankenkasse über Jahrzehnte Zuschüsse für seine Perücken gezahlt. »Ich muss eine Perücke tragen, wenn ich rausgehe. Ich kann doch bei Sonne nicht immer Mütze tragen«, sagt er. Doch 2011 lehnt die AOK Rheinland-Pfalz seinen Antrag ab. Zu Recht, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden hat.

Die Haarlosigkeit habe bei H. keine entstellende Wirkung, begründete der 3. Senat das Urteil. Dass der Betroffene das anders empfinde, sei nicht maßgeblich. Er sei traurig über das Urteil, sagte H. Fotografieren lassen will er sich nicht.

Ist Glatze nun sexy, oder mü...


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