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Landesbeamter scheitert vor Gericht

Rot-Rot-Grün in Thüringen kein Grund für Ruhestand

Weil er es angeblich nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, unter einer Regierung der LINKEN für die Thüringer Landesverwaltung zu arbeiten, zog ein Beamter vor Gericht. Ohne Erfolg.

Gera. Ein Thüringer Beamter kann nicht mit der Begründung in den bezahlten Ruhestand gehen, dass er sich im Gewissenskonflikt zur regierenden Linkspartei sieht. Das Geraer Verwaltungsgericht wies im Hauptverfahren am Dienstag seine Klage ab, erklärte ein Gerichtssprecher. Der Beamte aus der Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Jena sah seinen Amtseid als nichtig an, wenn Landtagsabgeordnete ih...

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