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Finanzamt: Beim Pflichtteil lauern Steuerfallen

Die schnelle Forderung nach dem Pflichtteil löst auch bei Verzicht oder Minderung die volle Erbschaftsteuer aus. Vorab ist ein Auskunftsersuchen über den Bestand des Nachlasses sinnvoll.

Gehen Kinder, der überlebende Ehegatte oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Todesfall leer aus, weil das Testament den Nachlass anderen Personen zuweist, verbleibt ihnen zumindest der Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser besteht in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch auf Geldzahlung. Hierbei sollten die enterbten Nachkommen nicht vorschnell...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/96965.finanzamt-beim-pflichtteil-lauern-steuerfallen.html

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