Hauskauf

Hausverkäufer müssen gegenüber dem Fiskus Besonderheiten beachten. War die bisher vermietete Immobilie vor dem Verkauf noch nicht länger als zehn Jahre im Familienbesitz, verlangt das Finanzamt auf den erzielten Gewinn Spekulationssteuer. Wer seine eigene Behausung verkauft, zahlt diese Steuer nicht, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren zuvor selbst genutzt oder nahen Verwandten mietfrei überlassen wurde. Wenn Kaufinteressenten das Haus selbst bewohnen wollen, lässt sich eine leerstehende Immobilie leichter verkaufen als eine noch bewohnte. Um den bisherigen Mieter zur Aufgabe seiner Bleibe zu bewegen, werden oft Abfindungen gezahlt. Sie können nicht als Werbungskosten von den Miet-einnahmen abgezogen werden (Bundesfinanzhof, BFH, vom 7. Juli 2005, Az. IX R 38/03). Wird ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, haben die Mieter ein einmaliges gesetzlich verbrieftes Vorkaufsrecht (Bundesgerichtshof, BGH, Az. VIII 250/05). Eigentümer, die dieses Recht mit überzogenem Kaufpreis aushebeln wollen, machen sich...

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