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Abschuss von Bibern im Ausnahmefall erlaubt

Potsdam (epd). Die geschützten Biber dürfen in Brandenburg vom 1. Mai an in Ausnahmefällen wieder geschossen werden, etwa wenn sie Deiche beschädigen oder erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten. Am Donnerstag setzte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) eine entsprechende neue Biberverordnung in Kraft. Sie soll Landwirte und Anwohner insbesondere im Oderbruch besser vor den Folgen der stetig...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/969793.abschuss-von-bibern-im-ausnahmefall-erlaubt.html

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