Wer das Vaterland verrät

Opposition will notfalls auf Herausgabe der NSA-Späherliste des BND klagen

Berlin. Wer Staatsgeheimnisse »einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen«, begeht Landesverrat - und wird mit mindestens einem Jahr Haft bestraft.

Für den Juristen und Oppositionsführer Gregor Gysi (LINKE) steht in der Affäre um BND und NSA nun der Verdacht des Landesverrats im Raum. Es sei »ein Skandal, dass der BND für die USA bis in die...


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