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Reiseveranstalter bucht Flug um

Reiserecht

Eine Urlauberin hatte über einen Veranstalter von Pauschalreisen einen Hin- und Rückflug an den Urlaubsort gebucht. Am Tag vorm Rückflug teilte ihr ein Mitarbeiter des Reiseveranstalters vor Ort mit, sie werde auf einen anderen Flug umgebucht.

Der neue Flug startete wesentlich früher, worüber die Urlauberin empört war. Doch sie protestierte zunächst vergeblich gegen die Änderung. Zu Hause angekommen, forderte die Frau von der Fluggesellschaft 400 Euro Ausgleichszahlung. Zu Recht, wie das Amtsgericht Düsseldorf am 10. Oktober 2013 (Az. 23 C 6252/13) entschied. Der von der Urlauberin gebuchte Flug sei vom Flugunternehmen wie gepl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/970117.reiseveranstalter-bucht-flug-um.html

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