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Folgenschwere Verweigerung

Mietrecht: Zugang zur Wohnung

Gefürchteter Hausschwamm bedrohte das Haus. Doch die Mieter wollten die Handwerker nicht in die Wohnung lassen. Die Vermieterin kündigte fristlos - und konnte beim Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erzielen.

Ein Vermieter kann seinem Mieter unter Umständen schnell fristlos kündigen, wenn dieser wichtige Renovierungen in seiner Wohnung nicht zulässt. Das hat der Bundesgerichtshof am 15. April 2015 (Az. VIII ZR 281/13) entschieden.In dem Fall war das Haus von Hausschwamm befallen. Der gefürchtete Pilz kann ganze Häuser vernichten und gilt als sehr gesundheitsschädlich. Konkret drohte das Dach einzustürz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/970129.folgenschwere-verweigerung.html

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